Gegen die Friedenskräfte

– Erklärung der DKP zum 70. Jahrestag des Verbots der Kommunistischen Partei Deutschlands –

Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die KPD. Nach Ansicht des bürgerlichen Historikers Josef Foschepoth war das Urteil verfassungswidrig und nur durch politischen Druck zustande gekommen. Er schreibt: „Wäre schon damals bekannt geworden, wie eng die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung in allen Phasen des Verfahrens tatsächlich war, hätte das zweifellos das Ende des Staatsprozesses gegen die KPD bedeutet“. Die DKP fordert deshalb nach wie vor die Aufhebung dieses Unrechtsurteils, die Entschädigung der Verfolgten und die Rückgabe des Vermögens der KPD. Vor allem aber eine Umkehr des reaktionär-militaristischen Staatsumbaus, der wie schon in den 1950er Jahren die Begleitung von Militarismus und Kriegsvorbereitung ist. UZ dokumentiert einen Auszug aus der Erklärung. Teil 2 folgt in der kommenden Ausgabe.

Hier geht es zur Erklärung: https://www.unsere-zeit.de/gegen-die-friedenskraefte-4817063/