Die Ausbeutung von Menschen mit Behinderung und die Ausplünderung und Enteignungen von deren Familien

Zu aller erst soll klar gestellt werden, dass ich es für eine gute Sache halte, wenn Menschen mit Behinderung eine Arbeit finden, sie dadurch in einen Arbeitsprozess integriert werden und somit soziale Kontakte unterhalten können.

In der Geschichte der Arbeiterbewegung gibt es einige weiße Flecken hinsichtlich der Politik gegenüber Menschen mit Behinderung.                   

Dieser Artikel basiert auf eigenen Nachforschungen und Erfahrungen sowie der Dezembersendung der ZDF Sendereihe „Die Anstalt“.

Wie stets bei Allem, in einer kapitalistisch organisierten Gesellschaft, geht es grundsätzlich nur und immer wieder nur um Profit, um Geschäftemacherei. Zahlreiche Organisationen betreiben unter dem Deckmantel der „Gemeinnützigkeit“ ihre Geschäfte mit dem Leid von Menschen mit Behinderung und deren Angehöriger. Im Raum Dresden hat der Verein Lebenshilfe Dresden e.V. diesen Markt unter seiner Kontrolle. Sie betreiben Fahrradreparaturwerkstätten, Maler- und Fußbodenverlegewerkstätten, Wäschereien, Gartenpflege und die Stadt Dresden selber hat mit der Lebenshilfe einen Vertrag über das Recycling alter Handys. Das heißt, Menschen mit Behinderung demontieren sie in fleißiger Handarbeit.

Darüber hinaus betreiben sie im Naherholungsgebiet Zschoner Grund das Zschoner Grund Bad. An anderen Orten und in anderen Werkstätten werden sogar Rüstungsaufträge abgearbeitet. Nur das Problem dabei ist, bei einer 32 Stunden Woche erhalten die Menschen mit Behinderung monatlich 170,- Euro. Davon werden 50% auf die Sozialleistung angerechnet. Heißt, 85,– Euro monatlich oder ein Stundenlohn von etwa 1,34 je nach dem. Vor etlichen Jahren, da lag der Monatslohn noch bei €150,- beziehungsweise € 75,–, hatte ich bei der Bundesregierung nachgefragt und erhielt zur Antwort, es würde sich hierbei nicht um Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes handeln, also stünden ihnen daher auch keine tariflichen Vergütungen zu. Daraus ergibt sich weiterhin, sie könnten sich nicht organisieren oder in eine Gewerkschaft eintreten.

Viele von ihnen haben eine geistige Behinderung und stehen ohnehin unter Vormundschaft, heute nennt man es “Betreuung“. Den Betreuern werden weitgehende Rechte eingeräumt, bis hin zur Bestimmung des Umgangs, Postkontrolle, Geld sowieso. Die Betreuer werden zwar formell von den Betreuungsgerichten bestimmt, die personellen Vorschläge kommen jedoch grundsätzlich von den kommunalen Sozialämtern. Vorschläge Angehöriger werden meist nicht akzeptiert. Es kann dann durchaus passieren, wenn der Betreuer meint, Bier oder Wein, sei für den Betreffenden nicht gut, bekommt er es nicht, das obwohl er hart arbeitet. Kino- oder Theaterbesuche?

Na ja. Da selbstverständlich diese Einkommen nicht zur Deckung der Lebenshaltungs- und Betreuungskosten reicht, zahlt das Sozialamt und hält sich an den Familien schadlos. Und das trotz Arbeit.   

Auf diese Art werden erhebliche Umsätze erwirtschaftet, die dann allesamt wieder auf wundersame Weise weg sind, die Gemeinnützigkeit eben.

Vor etlichen Jahren wandte ich mich an den DGB und teilte ihm meine Erkenntnisse in der Sache mit. Eine Antwort erhielt ich nie. Das ist eben so ein „weißer Fleck“ in der Arbeiterbewegung im Umgang und dem Schutze von Menschen mit Behinderung.

Nicht nur nicht, dass den Menschen mit Behinderung Tarifentlohnung zusteht, sondern erst recht eine erhöhte Vergütung, weil es eben Menschen mit Behinderung sind und ihnen die Arbeit, im Vergleich zu anderen, sehr viel schwerer fällt. Nun gibt es auch Menschen mit Behinderung, die nicht arbeiten können.

Auch hier wird das große Geschäft gemacht. Vor allem bei denen und deren Familien, wo es etwas zu holen gibt. Vor allem auf Grundstücke sind sie scharf. Daraus ergibt sich natürlich die Gefahr einer Ungleichbehandlung gegenüber den Betroffenen bei denen es Nichts zu holen gibt. Der Petitionsausschuss des Bundestages sagt dazu… “Alles gut”.

Es gibt Fälle da steht die Lebenshilfe schon im Grundbuch und deren Anteil wird sich noch erhöhen. Die Gerichte machen rechtskräftige Verträge via Federstrich zu Nichte.

Hauptsache ein von Grundbesitz befreiter Ostdeutscher mehr. Nach einem ganzen Leben in aufopferungsvoller Pflege zweier Menschen mit Behinderung steht dann die Familie am Ende ohne auch nur irgendetwas zu haben da. Mit Respekt vor der Lebensleistung von Familien, die ihre Angehörigen mit Behinderung pflegen hat das Nichts zu tun. Und erst recht nicht mit der UN Behindertenkonvention, die auch nationales Recht wurde, auch nicht.

Aber, das ist noch nicht alles. Während es durch aus sein kann, und es gibt solche Fälle, dass die Sozialämter die Pflege und Betreuung Betroffener durch die Familien verhindern, berechnen sie dann den Angehörigen am Ende auch noch die gezahlten Sozialleistungen. So wird dann durch die Hintertür eine versteckte Unterhaltspflicht, beispielsweise unter Geschwistern, durchgesetzt. Es ist eben Geschäft. Durch solche Machenschaften profitieren dann wieder „Gemeinnützige“ Organisationen. Wenn also ein Mensch mit Behinderung stirbt, Grundstück weg und zusätzlich Regressforderungen der Sozialämter.

Dabei stört es nicht wenn erst durch dieses Regime ein Mensch mit Behinderung zu Schaden kam. Vor dieser Impertinenz permanenter Verletzungen eigenen Rechts kann man nur den Hut ziehen. Ob es da wohl über unsichtbare Fäden bestehende Verbindungen gibt? Ich mag das nicht behaupten. Jeder soll sich seine Meinung bilden. Es geht ja schließlich nicht um Menschen mit Behinderung, nicht um den Respekt vor deren Familien, sondern um knallhartes Geschäft.

Die Dezember Ausgabe der Sendung die Anstalt zu diesem Thema kann ich nur empfehlen.

Volkskorrespondent

Rainer Hesse