In dieser Woche gab es eine Anhörung vor dem High Court zur möglichen Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange. Dabei handelt es sich um das letzte innerstaatliche Rechtsmittel für Assange in Großbritannien. Danach steht ihm nur noch ein Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen.
Eigentlich hätte heute entschieden werden sollen, ob der Wikileaks-Gründer Julian Assange in die USA ausgeliefert werden darf oder eine letzte Chance erhält, den Beschluss anzufechten. Jedoch wurde soeben bekannt, dass die Entscheidung des Gerichts auf März vertagt wurde.
Das juristische Tauziehen hat eine lange Vorgeschichte.
2010 veröffentlichte Wikileaks Hunderttausende interne Papiere des US-Militärs. Assange hat schlimmste Kriegsverbrechen aufgedeckt, etwa wie US-Soldaten kaltblütig irakischen Zivilisten töten. Während die Mörder in Freiheit blieben, droht dem Whistleblower nun lebenslange Haft unter Bedingungen, die als Folter zu betrachten sind.
In den USA liegen 18 Anklagepunkte gegen Assange vor, unter anderem wegen angeblicher Spionage. Das US-Verteidigungsministerium behauptet, die Veröffentlichung habe Menschenleben in Gefahr gebracht. Das „Verbrechen“ besteht darin die imperialistischen Kriegsverbrechen der USA und der „Achse der Willigen“ öffentlich gemacht zu haben.
Dem Journalisten droht eine Haftstrafe von 175 Jahren. Assange hatte zuvor jahrelang wie ein Gefangener in der Botschaft von Ecuador in London festgesessen, wo er im Juni 2012 um Asyl gebeten hatte. Quito gab seinem Antrag zunächst statt, verlassen konnte er das Botschaftsgebäude jedoch nie. Als Ecuador das Asyl 2019 aufhob, wurde er umgehend festgenommen und ins Gefängnis von Belmarsh überstellt.
Nach seiner Festnahme enthüllten die USA eine Anklage aus dem Jahr 2018. Der Vorwurf: Verschwörung zum Eindringen in Computersysteme. Am 23. Mai 2019 fügte eine US-Geschworenenjury 17 Spionageanklagen hinzu. Im Sommer 2022 genehmigte die damalige Innenministerin Priti Patel Assanges Auslieferung an die USA. Seine Anwälte versuchen seitdem, diese vor britischen Gerichten zu stoppen. Bei Auslieferung drohen ihm schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen, aufgrund der zu erwartenden Haftbedingungen wie zum Beispiel lang andauernde Einzelhaft.
Wir stellen fest: die Taten von Julian Assange sind keine Verbrechen – statt seiner, gehören die herrschenden Profiteure und ihre politischen Statthalter für die begangenen Verbrechen auf die Anklagebank. Der Kampf um die Freiheit von Julian Assange ist ein wichtiger Meilenstein im antiimperialistischen Kampf.
Solidarität mit und Freiheit für Julian Assange!